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Informationen zum Kündigungsrecht
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen über die Möglichkeiten einer Kündigung.
- Die ordentliche Kündigung muss in der Regel 3 Monate vor der Hauptfälligkeit zugegangen sein,
- die ausserordentliche Kündigung muss in der Regel innerhalb von vier bzw. acht Wochen nach Zugang der Mitteilung der Erhöhung durch den Versicherer (sofern das Kündigungsrecht mitgeteilt wurde).
- Die Kündigung muß eigenhändig unterschrieben werden.
- Der Zugang der Kündigung muß im Zweifel nachgewiesen werden können! (Versand z.B. per Einschreiben mit Rückschein)