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Hinweis

Haftungsausschluß

Alle nachfolgenden Informationen können und sollen nicht abschließend sein. Sie stellen weder eine Rechtsberatung dar, noch begründen Sie eine Haftung des Autors.

Informationen zum Kündigungsrecht


Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen über die Möglichkeiten einer Kündigung.

  • Die ordentliche Kündigung muss in der Regel 3 Monate vor der Hauptfälligkeit zugegangen sein,

  • die ausserordentliche Kündigung muss in der Regel innerhalb von vier bzw. acht Wochen nach Zugang der Mitteilung der Erhöhung durch den Versicherer (sofern das Kündigungsrecht mitgeteilt wurde).

  • Die Kündigung muß eigenhändig unterschrieben werden.

  • Der Zugang der Kündigung muß im Zweifel nachgewiesen werden können! (Versand z.B. per Einschreiben mit Rückschein)