Der schnelle Seitenzugriff
Verwenden Sie Tastenkürzel, etwa Alt mit der entsprechenden Zahl, um auf diesem Webauftritt zu navigieren.
- [Alt + 7: Suche ]
- [Alt + 8: Service - Übersicht ]
- [Alt + 9: Kontakt ]
- [Alt + 4: Glossar ]
- [Alt + 5: Glossar ]
- [Alt + 6: Gesamtübersicht / Sitemap ]
- [Alt + 1: Hilfe ]
- [Alt + 2: Widerruf ]
- [Alt + 3: Schadenmeldung ]
- [Alt + 0: Startseite ]
- AccessKey - Informationen über Tastaturkürzel
Informationen zum Rücktrittsrecht
§ 8 Abs. 5 VVG schreibt das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers bei Abschluß einer Lebensversicherung fest. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluß kann er ohne Angabe von Gründen von der Versicherung zurücktreten. Die Frist verschiebt sich auf den Ablauf eines Monats nach der ersten Prämienzahlung, wenn eine entsprechende Belehrung im Antrag ganz fehlt oder in nicht deutlicher Form vorgedruckt ist.
Die Rücktrittsfrist beginnt nach Erhalt der Police und wird mit fristgerechter Postaufgabe gewahrt.
Auszug § 8 Abs. 5 VVG
Bei der Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Abschluß des Vertrages vom Vertrag zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer über sein Rücktrittsrecht belehrt und der Versicherungsnehmer die Belehrung durch Unterschrift bestätigt hat. Unterbleibt die Belehrung, so erlischt das Rücktrittsrecht einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie. Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung auf Versicherungsverhältnisse bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen.