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Berechnung & Abschluß

Wenn Sie sich selbst die Mühe machen wollen, oder einfach nur einen Beitragsvergleich zu Ihrer bisherigen Versicherung suchen, können Sie bei den nachfolgenden Gesellschaften ein Angebot berechnen.

Haftpflichtkasse Darmstadt

Berechnen Sie Ihr persönliches Angebot zur Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse Darmstadt und schließen diese online ab.

Concordia

Sie Ihr persönliches Angebot zur Privathaftpflicht-Versicherung oder für eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung bei der Concordia Versicherung Hannover und schließen diese online ab.

InterRsik

Berechnen Sie Ihr persönliches Angebot zur Haftpflichtversicherung bei der InterRisk und schließen diese online ab.

Damit nichts an Ihnen haften bleibt

Ein Haftpflichtschaden ist das Gegenteil von einem Lottogewinn. Wenn Sie im Lotto Glück haben, bekommen Sie einen Haufen Geld. Wenn Sie Pech haben und bei fremden Personen einen Schaden anrichten, müssen Sie einen Haufen Geld bezahlen. Denn für den Schaden den Sie bei anderen angerichtet haben, sind Sie nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet.

Folgendes ist zu beachten

Die Privathaftpflichtversicherung für Familien und Partner schützt nicht nur den Versicherungsnehmer. Ehegatten, minderjährige unverheiratete Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Berufsausbildung automatisch mitversichert, ebenso wie ein selbstbewohntes Ein-Familienhaus. Ebenso kann der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, wenn dies beantragt wird, mitversichert werden. Für Urlaubsreisen ist keine besondere Haftpflichtversicherung nötig, da die Privathaftpflichtversicherung weltweit gültig ist.

Die Versicherungssummen von Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben, es gibt allerdings zahlreiche Alternativen, mit zu niedrigem Versicherungsschutz, da der Deckungsschutz bei mindestens 6 Millionen Euro pro Schaden liegen sollte. Eine kleine Selbstbeteiligung ist ebenfalls sinnvoll, weil kleinere Schäden beim Versicherten wie bei der Gesellschaft meistens mehr Aufwand verursachen als die eigentliche Schadenzahlung. Außerdem kann man durch einen Selbstbehalt (SB) auf Dauer eine Menge Prämien sparen.Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die alle denkbaren Haftpflichtschäden abdeckt doch ein Vergleich lohnt sich.

Denn so lautet das Gesetz: § 823 Abs. 1 BGB

"Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Sie haften für Schäden gegenüber Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - auch mit Ihrem Einkommen - unter Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden, den Sie angerichtet haben, vollständig ersetzt ist.

Die private Haftpflichtversicherung ist Ihre wichtigste Versicherung überhaupt. Wenn Ihr Hausrat abbrennt, zwingt Sie keiner, die verbrannten Möbel gleich wieder zu beschaffen. Ein Geschädigter dagegen verklagt Sie sofort, wenn Sie den ihm zugefügten Schaden nicht ersetzen.

Was leistet die Haftpflichtversicherung

Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung, dann können Sie Schadenersatzansprüchen gegen sich und Ihre Familie gelassen entgegensehen.

Unberechtigte Ansprüche

Wenn Kinder unter 7 Jahren einen Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflicht nicht. Die Kinder können nach dem Gesetz nicht haftbar gemacht werden. Und die Eltern trifft meistens keine Aufsichtspflichtverletzung (außer sie veranlasen ein kleines Kind einen Schaden herbei zu führen). Also keine Haftung und damit keine Zahlung aus einer Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt jedoch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche gegen kleine Kinder oder die Eltern. Die Geschädigten gehen leer aus (so will es das Gesetz und die Rechtsprechung).

Ähnlich bei Gefälligkeitsschäden: Wer anderen auf deren Wunsch hilft (z. B. beim Umzug) und dabei einen Schaden verursacht, ist im allgemeinen nicht haftpflichtig. Der Schaden wird so angesehen, als wenn der Eigentümer der beschädigten Sache ihn selbst herbeigeführt hätte. Er kann den Helfer nicht haftbar machen, die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht, lehnt aber die unberechtigten Ansprüche ab.