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Angaben zum Fahrzeug
    Auf Sie zugelassen am (Datum):*

           zugelassen in: *

                jährliche Fahrleistung: *

             Typschlüssel-Nummer:
(lt. Kfz-Schein Ziffer 2)        (lt. Kfz-Schein Ziffer 3)

Falls Ihnen Hersteller-Nr. und Typ-Nr. aus dem KFZ-Schein noch nicht bekannt sind, können Sie hier den Hersteller- und Modellnamen des Fahrzeugs im Klartext eingeben:
                                       Leistung (kW):

                                                      Leistung (PS):





Dienstleister:
(Mitarbeiter von Kreditinstituten, Energieversorgungsunternemen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Krankenhäusern, Kurkliniken sowie Wohnungsbauunternehmen, die sich zu mindestens 50% in öffentlicher Hand befinden)

Fahrer des Fahrzeugs:

Geburtsdatum Ehe-/Lebenspartner:



Geburtsdatum des
        ältesten Fahrers:


Ich besitze selbstgenutztes Wohneigentum:




          Kennzeichen:


Tarifart:
      SF-Klasse in Vollkasko:


Vollkasko:

Teilkasko:


Versicherungssummen:

Unfalltod
Invalidität





Pkw-Versicherung

Tarifrechner zur: Pkw-Versicherung

Motorrad-Versicherung

Tarifrechner zur: Motorrad-Versicherung

Kündigung

Die Kfz-Versicherung ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar aufgrund eines Fahrzeugswechsels, oder Abmeldung eines Fahrzeuges. Hierzu genügt die Mitteilung (entwerteter Fahrzeugschein bzw. Abmelde-Bescheinigung) über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Jahres d.h. zum 31.Dezember eines jeden Jahres "ordentlich" zu kündigen. Die Kündigung bedarf einer einmonatigen Kündigungsfrist, d.h. sie muss bis zum 30. November des Jahres beim Versicherer eingehen.

Außerordentlich ist der Vertrag kündbar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung.

Reguliert ihre Versicherung einen ersatzpflichtigen Schaden, so haben Sie bis 4 Wochen nach der Regulierung die Möglichkeit, ihren Versicherungsvertrag fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen.

Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung im Schadenfall gut überlegt sein.


Fahrzeug-Schein