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FAQ (Frequently asked questions)
zur Moped-, Mofa- u. Rollerversicherung
- Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
- Wirkt sich ein Schadensfall auf meine anderen Versicherungen aus?
- Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung?
- Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
- Verliere ich den Versicherungsschutz wenn ein jüngerer Fahrer mit dem Fahrzeug fährt?
- Welche Leistungen sind in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen?
- Bieten Sie für Roller auch eine Vollkaskoversicherung an?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Diebstahl?
- Können Sie mir die Versicherungsbedingungen übersenden?
- Mein Fahrzeug wird im Laufe des Versicherungsjahres ge- oder entdrosselt?
- Was ist, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
- Ich habe noch keine Fahrzeugdaten?
- Ich kann in meinen Unterlagen keine Herstellernummer finden?
- Was muss ich für Porto und Versand bezahlen?
- Welche Zahlungsarten gibt es?
- Wie lange dauert es bis ich mein Kennzeichen erhalte?
- Kann ich mir eine Buchstaben- oder Zahlenkombination aussuchen?
Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Nein. Gewinnen Sie einen Erwachsenen, z.B. Vater oder Mutter als Versicherungsnehmer. Personen unter 18 Jahren können bei unserem Angebot nicht Versicherungsnehmer sein. Fahren dürfen Sie das Fahrzeug natürlich trotzdem, sofern Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen (Führerschein oder Prüfbescheinigung) erfüllen.
Die Versicherung für den Roller meines minderjährigen Kindes läuft über mich. Falls mein Kind einen Unfall verursacht: wirkt sich das auf meine anderen Versicherungen aus?
Nein. Ein Schadensfall in der Mopedversicherung hat keinen Einfluß auf Ihre Schadenfreiheitsrabatte oder andere Versicherungsverträge.
Wie hoch ist die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung?
100 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, maximal 8 Millionen Euro je geschädigter Person.
Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Verliere ich den Versicherungsschutz wenn ein jüngerer Fahrer, als im Versicherungsschein benannt, mit dem Fahrzeug fährt?
Bei einer Nutzung des Fahrzeuges durch jüngere Personen als im Versicherungsschein benannt, ist die Versicherung zur Forderung des doppelten Nachlasses (Beitrages) berechtigt. Sie ist aber NICHT von der Verpflichtung zur Schadenzahlung befreit.
Welche Leistungen sind in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen?
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug durch Brand und Explosion, Entwendung und unbefugten Gebrauch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß des Fahrzeuges mit Haarwild und Marderbiss.
Bieten Sie für Roller auch eine Vollkaskoversicherung an?
Nein. Eine Fahrzeugvollversicherung wird nicht angeboten.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Diebstahl?
Haben Sie in der Teilkaskoversicherung einen Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart, dann fällt dieser Selbstbehalt auch bei Diebstahl an. Haben Sie keinen Selbstbehalt vereinbart, dann fällt auch bei Diebstahl kein Selbstbehalt an.
Können Sie mir die Versicherungsbedingungen übersenden?
Sie können die Vertragsunterlagen einschließlich Versicherungsbedingungen zur Mofa-, Moped und Rollerversicherung selbst als PDF-Dokument aufrufen und ggf. ausdrucken. Natürlich sind diese Bestandteile des Versicherungsvertrages und werden Ihnen zusammen mit dem Versicherungnachweis und dem Kennzeichen übersandt.
Mein Fahrzeug wird im Laufe des Versicherungsjahres ge- oder entdrosselt. Wie ist zu verfahren?
Bitte teilen Sie uns - am Besten per Email - mit, sobald die Änderung der Fahrzeugart z.B. vom Mofa 25 km/h zum Roller 45 km/h (oder umgekehrt) durchgeführt wird. Aber bitte nicht Monate im Voraus. Sie erhalten dann eine neue Versicherungsbescheinigung.
Was ist, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?
Bei einem Verkauf übergeben Sie auch das Kennzeichen an den Käufer. Teilen Sie uns bitte dessen Name und Anschrift mit. Er bekommt dann kostenlos eine Versicherungsbescheinigung auf seinen Namen übersandt.
Ich habe die Fahrzeugdaten noch nicht. Können Sie mir vorab ein Kennzeichen schicken?
Nein. Fahrzeugart und insbesondere die Seriennummer (Identnummer/FIN) sind unabdingbar. Falls Sie keine Möglichkeit haben die Daten vorab in Erfahrung zu bringen beantragen Sie bitte Ihr Kennzeichen, sobald Sie die Betriebserlaubnis vorliegen haben.
Ich kann in meinen Unterlagen keine Herstellernummer finden. Was soll ich tun?
Bitte geben Sie als Herstellerschlüsselnummer (HSN) "0900" an.
Was muss ich für Porto und Versand bezahlen?
Porto und Versand kosten 3,50 Euro. Der Versand erfolgt ausschließlich als Einschreiben.
Welche Zahlungsarten gibt es?
Sie bezahlen den Beitrag per Überweisung die Kontoverbindung teilen wir Ihnen nach erfolgter Bestellung per Email mit.
Wenn ich den Onlineantrag jetzt absende: wie lange dauert es bis ich mein Kennzeichen erhalte?
Im Regelfall haben Sie es innerhalb von drei Werktagen in Ihrem Briefkasten. In den Tagen um den 1. März kann es jedoch auch etwas länger dauern.
Kann ich mir eine Buchstaben- oder Zahlenkombination aussuchen?
Nein. Die Buchstabenkkombinationen sind einzelnen Versicherungsunternehmen fest zugewiesen. Die Zahlenkombination ergibt sich aus der Reihenfolge der Bearbeitung.